Änderung zum Förderprogramm der BAFA

Änderung zur Antragstellung seit 01.10.2019

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Ab sofort können Sie mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach Antragstellung
auf eigenes finanzielles Risiko beginnen. Sie müssen nicht mehr den Zuwendungsbescheid abwarten. Auch brauchen Sie
keinen gesonderten Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn einzureichen.

Download Informationsflyer
Download BAFA Informationen